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Immer mehr Deutsche entscheiden sich für eine Zahnbehandlung im
EU-Ausland.
Die Behandlungen sind dort häufig sehr viel günstiger.
Ab
1. Mai 2004 gehört auch Polen zur EU. Wer sich dann
dort behandeln lässt, bekommt von der Krankenkasse den gleichen Pflichtenanteil
wie in Deutschland erstattet.
Ob Implantat, Krone, Inlay oder Brücke - bei aufwendigen Zahnsanierungen
summiert sich die Eigenleistung der Patienten leicht auf einige Tausend
Euro. Wer die gleichen Arbeiten jedoch bei einem Zahnarzt in Polen
erledigen lässt, kann bis zu 70 % der Behandlungskosten sparen.
Die deutschen Patienten lassen sich in Deutschland von Ihrem Zahnarzt
einen Heil- und Kostenplan erstellen. Auf Grund dieses Kostenplanes
kann ein polnischer Zahnarzt einen polnischen Kostenplan für
die Krankenkasse erstellen.
Sobald die Krankenkasse ihre Zustimmung erteilt steht der Zahnbehandlung
in Polen nichts mehr im Wege.
Nach der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung auf Deutsch und
nach Ihrer Rückkehr können Sie eine Kostenübernahme
durch Ihre Krankenkasse anfordern.
Unsere Tipps:
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